Verschärfung der Haftung ausländischer Agenten
Der Ausschuss der Staatsduma für Staatsaufbau und Gesetzgebung empfahl der Parlamentskammer, in zweiter Lesung einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der strafrechtlichen Haftung für Verstöße gegen das Gesetz über ausländische Agenten anzunehmen.
Es wird vorgeschlagen, Änderungen in Artikel 330.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Umgehung der in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Pfl ichten gegenüber ausländischen Agenten) vorzunehmen.
Die strafrechtliche Verfolgung eines ausländischen Agenten wird möglich, nachdem er einmalig administrativ belangt wurde.