Verurteilung eines Journalisten wegen Hochverrats
Am 25. Juli 2025 verurteilte das Bezirksgericht Brest in Belarus einen belarussischen Journalisten wegen Hochverrats (der Artikel lautet "Verrat am Staat" (Art. 356 Abs. 1 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus)) und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und einer Geldstrafe von 21.000 belarussischen Rubel (etwa 7.000 $).
Eine andere Quelle gibt an, dass die Verurteilung auch wegen der Offenlegung von Staatsgeheimnissen erfolgte.
Allerdings definiert Artikel 356 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Republik Belarus Verrat am Staat unter anderem genau als die Offenlegung von Staatsgeheimnissen.
Die Umstände des Falles sind leider nicht bekannt.